Höhlenschutz
Schützenswert
Eine Höhle ist ein vielfältiges und empfindliches Naturphänomen, das als wissenschaftliches Archiv, als Lebensraum und nicht zuletzt aus ästhetischen Gründen unbedingt erhaltenswert ist. Jeder, der schon einmal den Vergleich einer unberührten Höhle mit einer durch Vandalismus zerstörten Tropfsteinhöhle oder einer mit Müll verfüllten Schachthöhle gesehen hat, wird schnell einsehen, daß Höhlenschutz notwendig ist. Karsthöhlen sind keine isolierten Gebilde, sondern als Bestandteil eines großen Karstsystems in einen Gesamtkreislauf eingebunden. Mülleinträge wie Autowracks, Ölfässer, Farb- und Lösungsmittelrückstände oder organische Abfälle können mit dem Sickerwasser sehr schnell und nahezu ungefiltert in das Grundwasser gelangen und dort zur Verunreinigung ganzer Trinkwassergebiete führen. Auch das Ausbringen von Düngemitteln oder Pestiziden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Karstgebieten, ist aus diesem Grund sehr problematisch.

"Wenn Du in
eine Höhle gehst...
nimm nichts mit,
lass nichts zurück,
zerstöre nichts und
schlag nichts tot!"

Zum Höhlenschutz gehört natürlich auch der Schutz der Höhle als Biotop. Daher werden in der Fledermausschutzzeit vom 01. Oktober bis 01. Mai keine Höhlenbefahrungen in Winterquartieren durchgeführt.

Auf der Hauptversammlung am 23. Mai 1998 in Gerolstein/Eifel hat der VdHK folgende Ethik-Richtlinien zum Schutz von Höhlen und anderen Karsterscheinungen beschlossen:

Karsterscheinungen - und insbesondere Höhlen mit ihrem Inhalt - unterliegen verschiedenen Gefährdungen:

Es gehört zur Ethik der organisierten Höhlenforschung in Deutschland, Maßnahmen gegen jede dieser Gefährdungsformen zu ergreifen, mit der Zielsetzung eines möglichst unveränderten Erhaltes von Karsterscheinungen und zur Abwehr zusätzlicher Reglementierungen. Dazu zählt ein verantwortlicher und respektvoller Umgang bei der Erforschung und beim Besuch von Karsterscheinungen/Höhlen, der sich weltweit in folgenden Verhaltensweisen manifestiert:

Helfen Sie, die Welt ohne Licht zu erhalten. Sie sind nur Gast in ihr.

Höhlen werden zunehmend von nur sportlich interessierten Höhlengehern und Abenteurern als "Sportstätte" mißbraucht. Der VdHK bezieht dazu folgendermaßen Stellung:

Definitionen und Bewertungskriterien für Höhlentrekking (Beschlossen von der Hauptversammlung am 23. Mai 1998 in Gerolstein/Eifel):

Höhlen sind ein einzigartiger und sehr verletzlicher Teil unseres naturhistorischen Erbes. Sie stellen bedeutende Archive der Erdgeschichte dar und enthalten wissenschaftlich wertvolle Informationen über die Entwicklung der Tierwelt und der menschlichen Kulturen, über die Entstehung der Landschaft und die Auswirkungen von Klima- und Umweltveränderungen. Es ist unsere moralische Pflicht, die Höhlenwelt zum Nutzen und zur Freude künftiger Generationen zu erhalten.

Aus diesem Grund lehnen die höhlenkundlichen D-A-CH-Organisationen (VdHK, VÖH, SGH) die Befahrung von unerschlossenen Höhlen durch eine allzugroße Zahl von Besuchern grundsätzlich ab.

Das wachsende Interesse an Höhlentouren erfordert Richtlinien. Deshalb stellen die drei D-A-CH-Organisationen folgende Forderungen für vertretbare organisierte Höhlentouren (Höhlentrekking):

Organisierte Höhlentouren (Höhlentrekking) sind geführte Touren in nicht als Schauhöhlen (Def. Schauhöhle laut UIS) erschlossene Höhlen oder Höhlenteilen ohne Forschungs- und höhlenkundliche Ausbildungszwecke bzw. mit einem Angebot in der breiten Öffentlichkeit.

Forderungen vom 1. Juni 1998:


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