Meldung

Höhlen und naturnahe Stollen als Biotope im Bundesnaturschutzgesetz geschützt

Es ist tatsächlich passiert. Das Bundesnaturschutzgesetz wurde geändert und der Höhlen als Lebensraum in ganz Deutschland unter Schutz gestellt.

Höhlen und naturnahe Stollen sind im §30 BNatSchG Absatz 2 als schützenswerte Biotope mit aufgenommen.
Mein Dank gilt allen, die sich seit Jahrzehnten für den Höhlenschutz einsetzen, nur zusammen haben wir diesen Meilenstein erreichen können.

Ein ganz besonderer Dank gilt Friedhart, Sven und Stefan, die die VdHK Stellungnahme zum Gesetzesentwurf verfasst haben.

Bitte teilt diese gute Nachricht mit allen Höhlenvereinen und Höhlenforschern sowie den entsprechenden Behörden und Ansprechpartnern vor Ort.

Die Änderungen sind jetzt im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3434) veröffentlicht und treten am 1. April 2018 in Kraft.

Wir freuen uns auf konstruktive Gespräche zum Höhlenschutz.


Update 05.10.2017: Veröffentlichung des Gesetzes (bv/gn)