Meldung

Keine anonymen Mitglieder in den Bergungskosten-Solidaritätsfonds möglich

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bewegt immer noch die Gemüter. Auch der VdHK hat vorschriftsmäßig entsprechende Hinweise aufgestellt und im Mitteilungsheft 2+3/2018 sowie auf www.vdhk.de im Downloadbereich unter „Hinweis zur DSGVO beim VdHK“ veröffentlicht.

Einige VdHK-Mitgliedsvereine melden ihre Mitglieder nun aber anonym an den Verband und die Verwaltung der Bergungskosten-Solidaritätsfonds 1 und 2. In den übersendeten Listen sind dann nur noch die Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens zu finden.

Hier wird übertrieben und Datenschutz über Mitgliederschutz gestellt, denn so entstehen erhebliche Nachteile für unsere Mitglieder! Mittel aus den Solifonds 1 und 2 können nur ausgezahlt werden, wenn wir nachweisen können, dass der Antragsteller eingezahlt hat und VdHK-Mitglied ist – dazu muss allerdings der volle Name gespeichert werden. Anonyme Mitglieder werden zwar in die Liste aufgenommen und den Vereinen zugeordnet, bekommen aber keinen Ausweis und können nicht Mitglied im Solidaritätsfonds 2 werden. Mitglieder, die nicht mehr vom Verein gemeldet werden, gelten bei uns als ausgetreten und werden nach zwei Jahren gelöscht. Wenn sie Mitglieder in den Solifonds 1 oder 2 sind, verlieren sie damit aber mit sofortiger Wirkung auch den Anspruch auf Auszahlung.

Hier ist die Vernunft jedes Mitglieds gefragt und auch die Vereinsvorstände sind in der Pflicht, ihre Mitglieder darüber aufzuklären, wo der wirkliche Nutzen der Datenschutzgrundverordnung liegt und wo übertriebene Vorsicht zu gravierenden Nachteilen führen kann. Die Bergungskosten-Solidaritätsfonds 1 und 2 dienen dem Schutz und der Sicherheit unserer Mitglieder. Alle personenbezogenen Daten werden bei uns nur auftragsbezogen verwendet und nicht weitergegeben.