Wenn Du in eine Höhle gehst, nimm nichts mit, laß nichts zurück, zerstöre nichts und schlag nichts tot.
Helft mit, die Welt ohne Licht zu erhalten. Wir sind nur Gast in ihr.
Seit 2018 sind Höhlen im Bundesnaturschutzgesetz § 30 als besonders geschützte Biotope aufgenommen.
Vom 01. Oktober bis 31. März sind Höhlenbefahrungen in Winterquartieren von Fledermäusen laut Bundesnaturschutzgesetz §39 Absatz 6generell verboten.
Zu Gefärdungen zählen
Totale oder teilweise Zerstörung durch Rohstoffgewinnung von Kalk und Gips, oder Baumaßnahmen
Eintrag von Schadstoffen, durch Mülleintrag und über Sickerwasser, das sehr schnell und nahezu ungefiltert druch das Grundwasser Trinkwassergebiete verunreinigen kann. Aus diesem Grund ist auch das Ausbringen von Düngemitteln oder Pestiziden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Karstgebieten sehr problematisch.
Vandalismus und Überfrequentierung durch Besucher
Raubgrabungen nach archäologischen, paläontologischen oder mineralogischen Funden
Der VdHK hat Ethik-Richtlinien und den Forderungskatalog zu kommerziellem Höhlentrekking zum Schutz von Höhlen und anderen Karsterscheinungen beschlossen.
Abfall und Altlasten aller Arten finden sich leider auch untertage. Höhlenforscher in ganz Deutschland säubern bei ihren Touren Höhlen von achtlos hinterlassenen Müll.
Darauf will der Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. zum Internationalen Clean Up Day jedes Jahr im September aufmerksam machen.
Pressemeldung zum 20.09.2024
Bilder zur Pressemeldung zum 20.09.2024 (zip)
Pressemeldung zum 16.09.2023
Bilder zur Pressemeldung zum 16.09.2023 (zip)
Pressemeldung zum 18.09.2021
Bilder zur Pressemeldung zum 18.09.2021 (zip)
2023 sind Meldungen bis zum 5.August möglich.
Europäische Projekt: "CleanUptheDark | Clean the underground! Be responsible!"
Karstgebiete Deutschland
Aufräumaktionen 2019 -2024 (grüner Punkt)
Beitrag der deutschen Höhlen- und Karstforschung zu den UN-Nachhaltigkeitszielen (Agenda 2030)
Der Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. (VdHK) engagiert sich für die Erforschung und den Schutz unterirdischer Ökosysteme. Dies beinhaltet deren Geo- sowie Biodiversität. Damit trägt er besonders in den Bereichen Landschaftsschutz, Artenvielfalt, Wasserschutz, Tourismus und Bildung zu den Zielen bei. Dies sind insbesondere folgende Nachhaltigkeitsziele "Hochwertige Bildung", "Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen", "Maßnahmen zum Klimaschutz", "Leben an Land" und "Partnerschaften zur Erreichung der Ziele".
Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) ist ein weltweit gültiger Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung. Er adressiert die großen globalen Herausforderungen und bildet einen Referenzrahmen für die internationale Gemeinschaft, um die Herausforderungen gemeinsam anzugehen und Lösungsstrategien zu entwerfen. Mit 17 Nachhaltigkeitszielen umfasst der Aktionsplan Bereiche ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung.
UN Nachhaltigkeitsziele des VdHK